STEUERBERATUNGSGESETZ


Erster Teil. Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Abschnitt. Lohnsteuerhilfevereine
Zweiter Unterabschnitt. Anerkennung

§ 16
Gebühren für die Anerkennung

 Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro (bis 31. 12. 2001: sechshundert Deutsche Mark) an die Oberfinanzdirektion zu zahlen.

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